Beglaubigte Übersetzungen (auch „bestätigte Übersetzung” oder „bescheinigte Übersetzung” genannt) werden in der Regel im In- und Ausland für amtliche Zwecke – insbesondere im Rechtsverkehr – benötigt. In Deutschland dürfen sie nur von gerichtlich beeidigten, ermächtigten bzw. vereidigten (je nach Bundesland unterschiedliche Bezeichnung) Urkundenübersetzern angefertigt werden. Mit seiner Unterschrift, seinem Beglaubigungsvermerk (auch Bestätigungsvermerk oder Beglaubigungsformel genannt) und seinem Stempel bestätigt der Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung sowie deren Übereinstimmung mit dem vorgelegten Original.
Eine beglaubigte Übersetzung ist nicht zu verwechseln mit einer Apostille, einer Überbeglaubigung, einer konsularischen Legalisation, einer notariellen Beglaubigung/Beurkundung oder einer beglaubigten Abschrift.
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