Als allgemein ermächtigter Übersetzer bin ich berechtigt, beglaubigte Übersetzungen in den Sprachkombinationen Türkisch-Deutsch und Deutsch-Türkisch anzufertigen. Eine von mir beglaubigte Übersetzung wird von öffentlichen Institutionen wie z. B. Hochschulen, Behörden und Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland und in der Türkei anerkannt.
Durch das Landgericht Hannover bin ich allgemein ermächtigt sowie durch das Generalkonsulat der Republik der Türkei in Hannover und durch das türkische Generalkonsulat in München vereidigt.
Eine Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von mir bestätigt wurde, wird gemäß Artikel 6 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 auch im EU-Ausland anerkannt.
Bitte beachten Sie, dass beglaubigte Übersetzungen, die in Deutschland angefertigt werden, legalisiert oder überbeglaubigt werden müssen, damit sie im Nicht-EU-Ausland (z. B. Türkei) anerkannt werden.
Weitere Informationen über beglaubigte Übersetzungen >> hier.
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Wir freuen uns auf Sie.
Ihr Businessdolmetscher-Team
Schulenburger Landstr. 216
30419 Hannover
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